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CORONA Impfung von Krebspatienten

CORONA Impfung von Krebspatienten

Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung haben ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf, wenn sie an einer COVID-19 Infektion erkranken. Krebspatienten wurden deshalb in der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung in die Gruppe mit hoher Priorität für eine SARS-CoV2-Impfung eingestuft.

In ganz besonderem Maße gilt dies für Tumorpatienten, bei denen aufgrund ihrer Krebserkrankung eine stark immunsuppressive Systemtherapie eingeleitet werden muss. Nach Therapieeinleitung ist in diesen Fällen keine suffiziente Impfantwort mehr zu erwarten, während vor Therapiebeginn eine Impfung gut möglich ist. Für diese Patienten ist eine zeitnahe Impfung von besonders großer Bedeutung.

Für pflegebedürftige Krebspatienten, bei denen die Impfung aufgrund der Immunsuppression nicht erfolgversprechend ist, sind zwei enge Kontaktpersonen in der Priorität der Impfungen zu berücksichtigen.

Für ausführlichere Darstellungen wird auf auf die Verlautbarungen der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie verwiesen.

Falls noch nicht geschehen, wird allen Menschen mit Krebserkrankungen empfohlen, sich möglichst zeitnah zur COVID-19-Schutzimpfung anzumelden und explizit auf ihre Krebserkrankung hinzuweisen. Dies ist beispielsweise über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie das beigefügte Formular möglich.

Die zuständigen Impfzentren sind von der höheren Einstufung von Krebspatienten informiert und angewiesen, diese nach Möglichkeit bevorzugt zu impfen.

 

Prof. Dr. Matthias W. Beckmann
Telefon: 0800 85 100 85
E-Mail: ccc-direktion@uk-erlangen.de