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Besuchsstopp am Uni-Klinikum – OPs und Ambulanzen nicht eingeschränkt

Besuchsstopp am Uni-Klinikum – OPs und Ambulanzen nicht eingeschränkt

Vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden Fallzahlen an Coronavirus-Infektionen in der Region sind wir gezwungen, zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter ab Mittwoch, 11.11.2020, vorübergehend ein Besuchsverbot für das Universitätsklinikum Erlangen auszusprechen. In Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit dem jeweiligen Behandlungsteam bzw. der Station vereinzelte Besuche stattfinden. Das gilt insbesondere für die Palliativstation. Sonderregelungen gibt es auch für die Kinderklinik und die Geburtshilfe.

Sofern Patientinnen und Patienten einen Termin für eine ambulante oder stationäre Behandlung haben, dürfen sie alle Klinikgebäude weiterhin allein betreten. Wir bitten gerade diese Patienten, notwendige Behandlungen nicht aus Sorge vor einer Coronavirus-Infektion aufzuschieben. Die Folgen einer verzögerten Behandlung können weitreichend sein. Sofern Patientinnen und Patienten mit einem Termin für eine stationäre oder ambulante Behandlung coronaspezifische Krankheitssymptome zeigen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Durchfall, Erbrechen), sollten sie vorab unbedingt die betreffende Klinik kontaktieren. Begleitpersonen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen ihre Angehörigen in die Klinik begleiten.
Das Uni-Klinikum Erlangen steht in jedem Fall für Notfallbehandlungen offen. Ab dem Klinikeingang sind die besonderen Hygienebestimmungen für alle Patienten und Besucher unbedingt zu beachten.

Sonderregelungen für die Kinderklinik und die Geburtshilfe


Kinderklinik:

Für die Kinderklinik gilt, dass je Patient eine erziehungsberechtigte Person (in der Regel die Mutter oder der Vater) als Begleitperson mit aufgenommen werden darf, sofern sie keine coronaspezifische Krankheitssymptome hat. Sollte ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen sein, so ist der Besuch des jeweiligen Partners nur 1 Stunde am Tag in der Zeit von 12:00 bis 16:00 Uhr erlaubt. Besuche durch Geschwisterkinder sind nicht gestattet. Sofern keine erziehungsberechtigte Person mit aufgenommen wurde, darf der Patient von einer erziehungsberechtigten Person pro Tag besucht werden; diese Besuchsperson muss bei Aufnahme benannt werden.

Kreißsaal:

Bei der Geburt darf die werdende Mutter weiterhin von einer gesunden Begleitperson unterstützt werden. Bei ambulanten Untersuchungen, wie z. B. Geburtsvorstellung, Doppler- oder Ultraschalluntersuchungen etc., sollte sie, sofern möglich, ohne Begleitperson erscheinen. Weitere Infos unter https://www.perinatalzentrum.uk-erlangen.de/patientinnen/faqs-fuer-schwangere/

Leider ist es nicht auszuschließen, dass sich die Situation weiter verschärft. Das Uni-Klinikum Erlangen wird auf eine möglicherweise weitere negative Entwicklung reagieren müssen. Zusätzliche Einschränkungen sind daher möglich. Wir bitten um Verständnis. Weitere Informationen zur Besuchsregelung und den Hygienebestimmungen https://www.uk-erlangen.de/index.php?id=21794

Weitere Informationen für Journalisten:

Johannes Eissing
Telefon: 09131 85-36102
E-Mail: presse(at)uk-erlangen.de